Für wen ist die 24-Stunden-Betreuung geeignet?

Für jede Person, die im Alltag auf Hilfe angewiesen ist, kann eine Rundum-Betreuung in Betracht kommen.

Die Erfahrung zeigt, dass Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden, wenn eine oder mehrere der folgenden Einschränkungen oder Erkrankungen vorliegen:

  • Die Einstufung der zu betreuenden Person in einen Pflegegrad ist erfolgt
  • Starke Einschränkung der Mobilität durch den Bewegungsapparat oder durch Krankheit
  • Bei Diagnose folgender Krankheitsbilder:
    - Alzheimer, Multiple Sklerose, Parkinson, Demenz
    - Tumor- oder Krebserkrankungen
    - Nachwirkungen von Schlaganfall oder Herzinfarkt
    - Inkontinenz
  • Bei Einschränkungen in der Artikulation, generellen Sprachstörungen oder Orientierungsproblemen

Beachten Sie bitte, dass die vorstehende Aufzählung nur beispielhaft und unvollständig ist und weitere Gründe bestehen können.

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Kann man Fördermittel für Pflegepersonal aus dem Ausland beantragen?

Privathaushalte, die eine Pflegekraft aus dem Ausland beschäftigen, erhalten zwar keine direkte Kostenerstattung durch die Pflegeversicherung, können jedoch bestimmte Möglichkeiten nutzen.

Zum einen steht ihnen das Pflegegeld zur Verfügung, zum anderen kann aber auch die Verhinderungspflege beantragt werden. Auch Steuererleichterungen von bis zu 4.000 Euro sind möglich.

Es ist also in jedem Fall ratsam, sich über die Möglichkeiten der Förderung schon im Vorfeld der Anstellung einer ausländischen Pflegekraft zu informieren und beraten zu lassen.

Bedingungen für den Anspruch auf Verhinderungspflege

Die Geltendmachung des Anspruchs auf Verhinderungspflege kann von pflegenden Angehörigen erfolgen, wenn die häusliche Pflege durch sie bereits mindestens sechs Monate durchgeführt wurde und die Pflege so intensiv ist, dass das Privatleben darunter leidet und es zu einer physischen und psychischen Belastung kommt.

Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten für die Verhinderungspflege, die von keiner Pflegekraft übernommen werden darf, die in einem verwandtschaftlichen oder verschwägerten Verhältnis zur pflegebedürftigen Person stehen darf. Es kann sich also auch in diesem Fall lohnen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verhindertenpflege bestehen.

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Rechtssicherheit für bedürftige Personen und deren Angehörige

Die legale und rechtssichere Seniorenbetreuung durch ausländische Betreuungskräfte ist nur dann möglch, wenn die Betreuungskraft in einem geregelten Beschäftigungsverhältnis steht.

Auch in einem mit den Angehörigen oder der hilfebedürftigen Person vereinbarten Beschäftigungsverhältnis gelten die Bestimmungen der in Deutschland geltenden Arbeitsschutzgesetze.

Gerade bei der sogenannten "24-Stunden-Betreuung" ist eine auf die Pflegesituation zugeschnittene Freizeitregelung mit der Betreuungskraft zu vereinbaren, die den Arbeitsschutzbestimmungen und den Bedürfnissen der Betreuungskraft gerecht wird.

Häusliche Voraussetzungen für die 24-Stunden-Betreuung

Da die Pflegekraft in der 24-Stunden-Betreuung für die Zeit der Betreuung und Pflege im Haushalt des zu Betreuenden einzieht benötigt diese ein eigenes Zimmer mit Bett und Kleiderschrank. Das eigene Zimmer dient als Rückzugsort und der Privatsphäre.

Die Mitbenutzung des Bades muss gewährleistet sein. Verkostung und Wohnen sind für die Betreuungskraft für die Zeit des Aufenthaltes im Haushalt der betreuten Person kostenfrei.

Ein Internetanschluss ist heutzutage unerlässlich für die Pflegekräfte, um mit Angehörigen und Freunden im Heimatland regelmäßig Kontakt aufnehmen zu können und die sozialen Kontakte zu pflegen.

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