Unterstützung und Unterhaltung für Seniorinnen und Senioren im Alltag
Im gewohnten Umfeld und in allen Lebenslagen
24 Stunden aufmerksam, hilfsbereit und immer da.
Mit zunehmendem Alter fehlt vielen Menschen häufig die Kraft und Ausdauer um die alltäglich anfallenden Aufgaben selbst zu bewältigen.
Der Haushalt, der Weg zum Arzt, Behördengänge oder das Einkaufen können zu einer großen Belastung werden und eine Betreuung kann die Schrecken nehmen und den Herbst des Lebens weiter lebenswert gestalten.
24-Stunden-Betreuung
Die 24-Stunden-Betreuung ist häufig für Familien und Angehörige von betreuungsbedürftigen Menschen, die durch Familie und Beruf nicht in der Lage sind, die Betreuung oder Pflege eines Angehörigen selbst zu übernehmen, ein gangbarer Weg die Betreuung sicherzustellen.
In diesem Fall bietet es sich an, die pflegebedürftigen Angehörigen von einer Betreuungskraft aus dem Ausland unterstützen zu lassen. Diese Personen leben in der Regel mit im Haushalt der älteren Menschen und leisten Hilfe im Haushalt sowie grundpflegerische Tätigkeiten.
HERBSTBETREUUNG.DE ist Ihnen bei der Suche nach geeigneten Betreuungskräften behilflich und berät Sie im Vorfeld umfassend zur häuslichen Hilfe durch Personen aus Deutschland, Polen und anderen osteuropäischen Staaten.
Langjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der 24-Std.-Altenpflege und -betreuung sowie eine große Zahl an Betreuungskräften bilden die Grundlage der Vermittlungstätigkeit von herbstbetreuung.de.
Was leistet 24-Stunden-Betreuung?
Bei einer 24-Stunden-Betreuung wird die betreuende Person überwiegend im Haushalt und bei Dingen des täglichen Lebens unterstützen, den Betroffenen tagsüber betreuen und ihn zum Arzt, bei Behördengängen sowie bei anderen Unternehmungen begleiten. Diese Hilfestellungen können sowohl von Angehörigen, Freunden und Bekannten als auch durch ambulante Pflegedienste und privat organisierte Betreuungspersonen (zum Beispiel aus dem Ausland) geleistet werden.
Betreuungskräfte helfen im Rahmen der Grundpflege pflegebedürftigen Menschen bei ihren Grundverrichtungen. Zu dieser so genannten Grundpflege gehört die Körperpflege mit Waschen, Duschen, Baden, Kämmen und mehr, Mund- und Zahnpflege, Toilettengang (Blasen- und Darmentleerung), Aus- und Anziehen, Zubereiten und Aufnahme der Nahrung gehören ebenso zur Grundpflege.
Was 24-Stunden-Betreuung nicht leisten darf
Tätigkeiten der sogenannten medizinischen Behandlungspflege wie beispielsweise Kompressionstrümpfe an- und ausziehen, den Blutdruck messen, Spritzen verabreichen oder die Medikamentierung dürfen nur durch ausgebildete Pflegekräfte, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst, durchgeführt werden.
Eine ausländische Betreuungskraft darf diese Tätigkeiten nicht ausüben.
Die medizinische Behandlungspflege erfolgt auf Verordnung des behandelnden Arztes und die Krankenkasse übernimmt die Leistung.
Zur medizinischen Behandlungspflege gehören neben den bereits genanntenTätigkeiten auch Dinge wie die Wundversorgung, der Verbandwechsel, die Medikamentengabe oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung.